Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Versandkosten sind abhängig von Größe und Gewicht. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

Eigentumsvorbehalt

Fotolabor Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Fotostudio Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen. Ohne ausdrückliche Weisung des Auftraggebers bezüglich der Gestaltung der Bilder sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Nebenpflichten

Fotostudio Der Auftraggeber versichert sich, dass er von allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrecht sowie bei Personenbildnissen der Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verarbeitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung der Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Leistungsstörung - Ausfallhonorar

Fotostudio Der Fotograf hat das Recht, seine Arbeit zu beenden, wenn während der Aufnahmen andere Personen ebenfalls fotografieren und dies auch nach Aufforderung nicht unterlassen. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotograf kein Schaden entstanden ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vertragsparteien und für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Fotolabor und des Fotografen.
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Unsere Servicehotline 0341 - 3011902
Bilderservice info@fmpfoto.de
nach Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma fmp foto-media-print Allgemeines

Fotolabor

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen, auch wenn der Kunde auf seine Bedingungen verweist. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Fotostudio

Bilder sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

Annahme von Fotoarbeiten und ähnlichen Dienstleistungen

Fotolabor FMP als Auftragnehmer für Fotoarbeiten nimmt die Aufträge nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen an Für Fachaufträge von Fach-, Werbe- und Industriefotografen sowie sonstigen Professionals gelten andere Bedingungen nur, wenn sie mit dem bearbeitenden Labor vereinbart sind. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen, sind uns frei Haus zu liefern. Alle Aufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

Urheberrechte

Fotolabor Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärung des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein, er hat uns von den Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Fotostudio Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an den Fotografen. Bei der Verwendung der Bilder kann der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. Die Negative/digitalen Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/digitalen Daten an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

Liefertermine

Fotolabor - Fotostudio Alle Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig ausgeführt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Tritt eine Lieferverzögerung ein, so ist der Auftraggeber in jedem Fall nur nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn der Kunde hat uns bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.

Gewährleistung

Fotolabor Mängelrügen müssen soweit sie offensichtliche Mängel betreffen unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Aushändigen der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

Beanstandungen

Labortechnisch nicht einwandfreie Fotos werden zurückgenommen und gutgeschrieben. Die Rücknahme von labortechnisch einwandfreien Fotos ist ausgeschlossen. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner, wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergaben oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Fotostudio Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Bilder schriftlich dem Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Fotografen.

Haftung

Fotolabor Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Verlust oder Beschädigung von zur Bearbeitung übergebenen Filmen oder Datenträgern kann nur Materialersatz gemäß dem verwendeten Material gewährt werden. Bei Verlust oder Beschädigung von fertigen Arbeiten oder sonstigem Material kann ebenfalls nur Materialersatz gefordert werden. Der Ersatz von immateriellen Schadens ist in jedem Fall ausgeschlossen. Fotostudio Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen oder Filme sorgfältig zu behandeln. Der Fotograf ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative /digitale Daten nach zwei Jahren zu vernichten. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bilder durch den Besteller entstehen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Fotolabor Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Fotostudio Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf und das Labor verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, sofern nicht anders vereinbart wurde, weiterzugeben.