Hermann-Sander-Str. 21
04316 Leipzig
Unsere Servicehotline
0341 - 3011902
Bilderservice
info@fmpfoto.de
nach
Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma fmp foto-media-print
Allgemeines
Fotolabor
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu
nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Auftragserteilung
gilt als Anerkennung dieser Bedingungen, auch wenn der Kunde auf
seine Bedingungen verweist.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Fotostudio
Bilder sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Annahme von Fotoarbeiten und ähnlichen Dienstleistungen
Fotolabor
FMP als Auftragnehmer für Fotoarbeiten nimmt die Aufträge nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen an
Für Fachaufträge von Fach-, Werbe- und Industriefotografen sowie sonstigen
Professionals gelten andere Bedingungen nur, wenn sie mit dem bearbeitenden Labor vereinbart sind. Vom Kunden zu beschaffende Originale,
Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen, sind uns frei Haus zu liefern.
Alle Aufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt.
Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Urheberrechte
Fotolabor
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärung des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch
die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein, er hat uns von den Ansprüchen
Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Fotostudio
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von
Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an den Fotografen. Bei der Verwendung der Bilder kann der Fotograf, sofern
nicht anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt
den Fotografen zum Schadenersatz.
Die Negative/digitalen Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/digitalen Daten an den Auftraggeber erfolgt nur gegen
gesonderte Vereinbarung.
Liefertermine
Fotolabor - Fotostudio
Alle Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig ausgeführt.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und
Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Tritt eine Lieferverzögerung ein, so ist der Auftraggeber in jedem Fall nur nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist zum
Rücktritt berechtigt.
Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen
müssen, voraussehen konnten, es sei denn der Kunde hat uns bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
Gewährleistung
Fotolabor
Mängelrügen müssen soweit sie offensichtliche Mängel betreffen unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Aushändigen der in Auftrag
gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung
vorzunehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der
Vergütung verlangen.
Beanstandungen
Labortechnisch nicht einwandfreie Fotos werden zurückgenommen und gutgeschrieben. Die Rücknahme von labortechnisch einwandfreien Fotos
ist ausgeschlossen.
Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner, wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der
Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen,
Wiedergaben oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach
billigem Ermessen.
Fotostudio
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Bilder schriftlich dem Fotografen geltend zu machen. Für die
Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Fotografen.
Haftung
Fotolabor
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt sich auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Bei Verlust oder Beschädigung von zur Bearbeitung übergebenen Filmen oder Datenträgern kann nur Materialersatz gemäß
dem verwendeten Material gewährt werden. Bei Verlust oder Beschädigung von fertigen Arbeiten oder sonstigem Material kann ebenfalls nur
Materialersatz gefordert werden. Der Ersatz von immateriellen Schadens ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Fotostudio
Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen
oder Filme sorgfältig zu behandeln.
Der Fotograf ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative /digitale Daten nach zwei Jahren zu vernichten. Der Fotograf
haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet
nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bilder durch den Besteller entstehen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Fotolabor
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert
berechnet.
Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Fotostudio
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf und das Labor
verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, sofern nicht
anders vereinbart wurde, weiterzugeben.